Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragliche Grundlagen

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte und sämtliche Dienstleistungen und/oder Lieferungen der Barbara Messer GmbH im In- und Ausland.

1.2 Rangfolge der vertraglichen Regelungen

Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen stehen in folgender Rangfolge:

– Individualvertraglich vereinbarte Verträge
– Besondere Vertragsbedingungen
– Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
– Gesetzliche Vorschriften.

Die zuerst genannten Vereinbarungen haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt. Die AGB der Barbara Messer GmbH gelten dabei ausschließlich. Sie finden auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen Anwendung, selbst wenn sie nicht nochmalsausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oderAngebotsannahme von Vertragspartnern unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.

1.3 Art der Dienste und Produkte

Die Barbara Messer GmbH erbringt folgende Dienstleistungen und Produkte:
– Vorträge (Präsenz, online oder hybrid)
– Inhouse-Veranstaltungen, Workshops und Trainings – auch als Blended-Learning-Konzepte
– Offene Vorträge, Workshops und Trainings – auch als Blended-Learning-Konzepte
– Künstlerische Formate wie begehbare Installationen u.ä.
– Konzeptionen, Mitgestaltung und Begleitung von Kunden-Events
– Outdoorveranstaltungen
– Coaching
– schriftstellerische Arbeit und zugehörige Leistungen / Produkte
– weitere damit im Zusammenhang stehende (Merchandising)Produkte.

Art und Umfang der erbrachten Dienstleistung bzw. gelieferten Produkte ergeben sich aus dem Angebot. Soweit einem Angebot keine besonderen Vertragsbedingungen zu Grunde liegen, gelten ausschließlich diese AGB.

2. Anmeldung zu offenen Veranstaltungen

2.1. Offenen Veranstaltungen

Die schriftliche, per Email oder Fax gesendete Anmeldung des Teilnehmers stellt ein bindendes Angebot dar. Im Falle der schriftlichen Anmeldung kann die Barbara Messer GmbH innerhalb von zwei Wochen nach Absendung der Anmeldung, das Angebot annehmen. Entscheidend für den Zeitpunkt der Absendung des schriftlichen Angebots ist das Datum des Poststempels.

2.2 Vertrag für Veranstaltungen

Danach wird eine Rechnung der Barbara Messer GmbH an den Teilnehmer per Mail versendet. Der Vertrag kommt mit Versendung der Rechnung zustande.

2.3 Anmeldungsreihenfolge

Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, eine Haftung aus diesem Grunde ist allerdings ausgeschlossen. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.

2.4 Auftragsgeltung

Aufträge anderer Art, wie Trainings, Inhouse-Veranstaltungen, Workshops oder Vorträge gelten ab dem Moment der Vertragsunterzeichnung, der zuvor eine Angebotserstellung voraus geht.

3. Abrechnung

Die Abrechnung der Dienst- und Beratungsleistungen erfolgt nach zeitlichem Aufwand. Die kleinste Berechnungseinheit sind hierbei Halbtagessätze. Hierzu wird in der Regel ein Tagessatz oder ein Halbtagessatz vereinbart, zu dem der Kunde Dienst- und Beratungsleistungen in freiem Ermessen und Umfang bestellen kann. Die vereinbarten Preise sind im längsten Falle für ein Jahr nach Vertragsabschluss verbindlich.
Sofern für Dienst- und Beratungsleistungen Festpreise vereinbart wurden, gelten diese unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die im Rahmen der Planung der Barbara Messer GmbH zu Grunde gelegte Planung der jeweiligen Veranstaltung eine Durchführung zum Festpreis zulässt. Gleiches gilt für die erforderlichen Mitwirkungsleistungen des Kunden. Falls eine Dienst- und/oder Beratungsleistung aufgrund geänderter Situation beim Kunden oder mangelhafter Mitwirkung durch den Kunden nicht mehr zu einem Festpreis erbracht werden kann, informiert Barbara Messer den Kunden hierüber unverzüglich. In diesem Falle werden die Parteien einvernehmlich eine neue Vergütung vereinbaren. Sollte insofern keine Einigung erzielt werden können, gilt der Vertrag im Zweifel als nicht geschlossen. Bereits erbrachte Leistungen werden nach Aufwand zu den im Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preislisten erbracht.

Abrechnung bei offenen Veranstaltungen:
Nach der schriftlichen Anmeldung (via Fax, Brief oder Email) wird eine Rechnung von Barbara Messer an den Teilnehmer versendet. Der Vertrag kommt mit Versendung der Rechnung zustande.

4. Haftung

Die Haftung der Barbara Messer GmbH ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

Der Haftungsausschluss gilt nicht
– soweit die Schadensursache auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist,
– für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Barbara Messer oder vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Barbara Messer GmbH beruhen. Soweit die Barbara Messer GmbH vertragswesentliche Pflichten verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

5. Datenschutz

Die Barbara Messer GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sofern vom Kunden im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit personenbezogene Daten übermittelt werden, sichert der Kunde zu, dass er die übermittelten personenbezogenen Daten nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erheben, speichern, sowie diese an die Barbara Messer GmbH im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit weitergeben darf und insbesondere die hierfür notwendigen Einwilligungserklärungen eingeholt hat. Der Kunde stellt der Barbara Messer GmbH hinsichtlich sämtlicher Verluste, Schäden und Kosten einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung frei, die aus einer Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch den Kunden entstehen, und zwar auch insoweit Aufwendungen getroffen werden müssen, um Angriffe von Dritten einschließlich der zuständigen Aufsichtsbehörden abzuwehren.

6. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig, Know-how und Betriebsgeheimnisse, die sie bei der Durchführung der vertraglichen Zusammenarbeit übereinander erfahren und alles Know-how, das nicht allgemein bekannt ist, gegenüber Dritten geheimzuhalten und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten. Dies gilt insbesondere – jedoch nicht ausschließlich – für sämtliche Informationen über Geschäftspartner, Kunden, Klienten, Firmeninterna, eingesetzte Technologien und Verfahren.

7. Zahlungen

Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Teilnahmeentgelt vor Beginn des Seminars oder der Veranstaltung zu bezahlen. Sofern sich aus der Rechnung nichts anderes ergibt, sind Rechnungen sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Der Teilnehmer/Auftraggeber kommt 14 Kalendertage nach Erhalt der Rechnung in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Teilnehmer, der Verbraucher ist, nur dann, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde.

Nach Eintritt des Verzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 1 BGB (bei Verbrauchern) bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB (bei Unternehmern) zu berechnen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir zusätzlich € 25,- Auslagenersatz verlangen.

Bei Vorträgen, Inhouse-Veranstaltungen, Workshops oder hybriden bzw. Online-Events ist das Honorar spätestens 7 Tage nach der Auftragsdurchführung zu zahlen soweit nicht Vorkasse vereinbart wurde. Hierzu wird unmittelbar nach der durchgeführten Veranstaltung eine Rechnung erstellt.
Der auf der Rechnung ausgewiesene Betrag ist an die angegebene Bankverbindung zu überweisen.

Bei Veranstaltungen über einem Tag werden 50 % der Netto-Summe ab Vertragsunterzeichnung bzw. schriftlicher Vereinbarung zur Angebotsannahme fällig.

Wir weisen darauf hin, dass Barbara Messer Mitglied der KSK ist.

8. Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 5 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Bei offenen Veranstaltungen gelten folgende Stornierungsbedingungen: Die Anmeldung gilt als verbindlich. Bis zu 6 Wochen vorab wird der Teilnehmerbetrag zu 70% erstattet, bis zu 2 Wochen 50 %. Danach wird dervolle Beitrag einbehalten, sofern keine Ersatzperson gestellt wird. Eine Stornierung ist nur schriftlich möglich. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Barbara Messer GmbH
Barbara Messer
Lise-Meitner Straße 1 – 7
24223 Schwentinental

oder per Email an info@barbara-messer.de

9. Rücktritt vom Vertrag

Die Barbara Messer GmbH ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn:
– für ein Seminar/ eine Veranstaltung nicht genügende Anmeldungen vorliegen;
– die Veranstaltung aus nicht von der Barbara Messer GmbH zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss. Dies ist beispielsweise bei Krankheit/ Unfall des/der Dozent/in oder höherer Gewalt der Fall.

Die Barbara Messer GmbH wird den Teilnehmer über den Ausfall des Seminars oder der Veranstaltung unverzüglich informieren und im Falle eines Rücktritts eine bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.

10. Urheberrecht, Nutzungsbedingungen

Das Urheberrecht an allen von der Barbara Messer GmbH – namens Barbara Messer und ihrem Team – im Rahmen der Leistung erstellten Unterlagen, Konzepten, Entwürfen und sonstigen Materialien verbleibt bei Barbara Messer und ihrer Firma.

Material in jeglicher Form, das von der Barbara Messer GmbH im Rahmen einer Leistung erstellt oder dem Teilnehmer von Barbara Messer und ihrem Team im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung gestellt wird, darf – auch auszugsweise oder in bearbeiteter Form – nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung der Barbara Messer GmbH bzw. von Barbara Messer als tatsächliche Urheberin, vervielfältigt, veröffentlicht oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
Es darf insbesondere nicht für andere Seminare oder ähnliche Leistungen verwendet, überarbeitet, umgeschrieben oder in anderer Weise verändert oder angepasst werden.
Ein Ton- und/oder Videomitschnitt von Seminaren oder anderen Leistungen der Barbara Messer GmbH ist untersagt und nur in besonderen Fällen mit schriftlicher Genehmigung der Barbara Messer GmbH zulässig.

11. Allgemeine Bestimmungen

Sämtliche Geschäftsbeziehungen der Barbara Messer GmbH unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist der Geschäftssitz der Barbara Messer GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der Barbara Messer GmbH. Barbara Messer ist berechtigt, nach eigener Wahl, eigene Ansprüche am Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.

12. Mediationsklausel

Die Parteien werden versuchen, alle Probleme, die bei der Durchführung dieses Vertrages entstehen, gütlich durch Verhandlungen zu lösen. Gelingt es den Parteien nicht, ihre Meinungsverschiedenheiten binnen 60 Tagen nach der Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen gütlich beizulegen, werden sie ein Mediationsverfahren gemäß der Verfahrensordnung der Gesellschaft für Wirtschaftsmediation und Konfliktmanagement e.V. (gwmk) durchführen. Entsprechendes gilt, wenn die Verhandlungen nicht binnen 30 Tagen nach Zugang der Aufforderung aufgenommen werden. Durch diese Vereinbarung ist keine Partei gehindert, ein gerichtliches Eilverfahren, insbesondere ein einstweiliges Verfügungsverfahren durchzuführen.

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